MockupAlle Zahlen und Quellenangaben sind Beispieldaten ohne Aussagewert.

Mockupalle Zahlen und Quellenangaben sind Beispieldaten ohne Aussagewert.
Startzeiten-Tracker / Methodik · Rev. 1.0 Stand 24.08.2026

Methodik

Definitionen, Erfassungsschritte, Datenquellen und bekannte Grenzen des Startzeiten-Trackers Flughafen Zürich.

Was diese Seite ist

Der Startzeiten-Tracker Flughafen Zürich veröffentlicht ausschliesslich selbst erhobene Zahlen zum Nachtflugbetrieb. Jede publizierte Zahl trägt ihre Definition, ihre Quelle und ihre Unsicherheit mit sich. Diese Seite prüft auch die eigenen Aussagen und veröffentlicht das Ergebnis unabhängig davon, wem es nützt.

Definitionen

Sechs Begriffe mit Definition und Herkunft.
Begriff Definition Herkunft
AOBT Actual Off-Block Time: der Moment, in dem das Flugzeug den Standplatz verlässt (Pushback). EUROCONTROL / ICAO-Terminologie
ATOT Actual Take-Off Time: der Moment des Abhebens von der Piste. EUROCONTROL / ICAO-Terminologie
ALDT Actual Landing Time: der Moment des Aufsetzens. EUROCONTROL / ICAO-Terminologie
Δ Taxi-out ATOT minus AOBT.
Grenzgänger Bewegung, deren AOBT vor und deren ATOT nach einer Schwelle liegt.
Schwellenzahl Anzahl Bewegungen mit ATOT ab 23:00 bzw. ab 23:30 Uhr.

AOBT und ATOT sind international standardisierte Begriffe, keine Erfindung dieses Projekts.

Warum immer zwei Zahlen

Alle Kennzahlen werden immer für beide Schwellen (23:00 und 23:30) und immer getrennt nach Off-Block- und Abhebezeit ausgewiesen, nie nur eine Variante.

In der öffentlichen Debatte wurden Zahlen verglichen, die sich auf unterschiedlich grosse Zeitfenster bezogen. Diese Seite macht das unmöglich.

Erkennung des Abhebemoments

  1. FilterPositionen im Umkreis von LSZH, Platzhöhe 432 m / 1416 ft.
  2. Übergangletzter Datenpunkt mit on_ground = true, erster mit on_ground = false, plausibilisiert über Steigrate und Bodengeschwindigkeit über 60 Knoten.
  3. ATOTInterpolation zwischen den beiden Punkten.
  4. PisteZuordnung über Position und Kurs zur Pistenachse (10/28, 14/32, 16/34).
  5. UnsicherheitDer zeitliche Abstand der beiden Datenpunkte wird als Fehlerbalken mitgeführt.

Datenquellen

Vier Datenquellen mit Rolle und rechtlichem Stand.
Quelle Rolle Rechtsstand
Eigene ADS-B-Empfänger Primärquelle, Rohdaten im eigenen Besitz. Es handelt sich um Empfänger, nicht um Sender: Sie strahlen nichts ab, sondern decodieren, was Flugzeuge auf 1090 MHz ohnehin ungerichtet senden. Standorte: [Empfängerstandorte TBD]. Standorte: [Empfängerstandorte TBD]
OpenSky Network Schweizer Non-Profit, liefert historische Daten für Zeiträume vor dem eigenen Messbetrieb sowie den Quervergleich. Nutzungsbedingungen für diese Nutzungsart: [Klärung ausstehend]
Abflugtafel Flughafen Zürich Einzige öffentliche Quelle für AOBT. Abruf niedrigfrequent und robots-konform, der Abrufdienst identifiziert sich mit Kontakt-URL.
Lärmbulletin und Bewegungsstatistik Flughafen Zürich AG Nicht Datenquelle, sondern Prüfobjekt: die Zahlen, gegen die gerechnet wird.

Warum Flightradar24 nicht verwendet wird

Flightradar24 ist selbst ein ADS-B-Aggregator; die Daten stammen primär aus über 40'000 freiwillig betriebenen Bodenempfängern. Es ist für Zürich nicht die bessere Quelle, sondern dieselbe. Vier Gründe sprechen dagegen:

  • WeiterverbreitungDieses Projekt veröffentlicht einen herunterladbaren Datensatz. Das deckt die Nutzung von FR24 nicht ab.
  • Falsches ZeitfeldFR24 mischt ADS-B-Tracks mit Flugplan- und Statusmeldungen. Die angezeigte Abflugzeit stammt oft aus dem Airline-Feed, also aus derselben Off-Block-Logik, die hier geprüft wird.
  • BeweisketteEigene Rohdatei mit Empfangszeitpunkt statt Bildschirmfoto.
  • FilterungFR24 schränkt Angaben zu einzelnen Flugzeugen auf Halterwunsch ein. Ein Datensatz mit unbekannter Lücke trägt die Aussage nicht, alle Bewegungen erfasst zu haben.

Bekannte Grenzen

  • Empfang am Boden ist schwächer und wird von Gebäuden abgeschattet; die Off-Block-Erfassung ist dadurch die anfälligste Grösse.
  • Flugzeuge ohne ADS-B werden nicht erfasst.
  • Die Zuordnung zwischen ADS-B-Ereignis und Eintrag auf der Abflugtafel kann fehlschlagen; nicht zuordenbare Ereignisse werden ausgewiesen, nicht stillschweigend weggelassen.
  • Diese Seite misst Tatfragen. Ob ein bestimmter Zeitpunkt rechtlich massgeblich ist, ist eine Rechtsfrage und wird hier nicht entschieden.

Rechtlicher Stand

In Luftfahrtgesetz, Luftfahrtverordnung, Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt, Betriebsreglement Flughafen Zürich samt Anhang 1, SIL-Objektblatt und AIP Switzerland liess sich keine ausdrückliche Definition finden, welcher Zeitpunkt einen Start oder eine Landung im Sinne der Betriebszeiten markiert.

Gegenüber 20 Minuten liess sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt am 22. August 2026 so wiedergeben, für die Einhaltung der Betriebszeiten gelte der effektive Lift-off beziehungsweise Touch-down, während die Off-Block- oder Pushback-Zeit für die Einhaltung von Flughafenslots relevant sei.

Versionierung und Änderungsprotokoll

Eine Zeile: Erstfassung der Methodik.
Version Datum Änderung Wirkung auf publizierte Zahlen
[Version TBD] [Datum TBD] Erstfassung

Jede abgeleitete Zahl trägt die Version des Algorithmus, mit dem sie berechnet wurde. Wird der Algorithmus korrigiert, wird die gesamte Historie neu berechnet; frühere Werte werden nicht überschrieben, sondern bleiben nachvollziehbar. Korrekturen werden hier vermerkt, nicht stillschweigend gemacht.

Lizenz und Zitation

Daten unter CC BY 4.0. Zitationshinweis: [Zitationsangabe TBD].