MockupAlle Zahlen und Quellenangaben sind Beispieldaten ohne Aussagewert.

Mockupalle Zahlen und Quellenangaben sind Beispieldaten ohne Aussagewert.
Register / 2026-Q3 / Rev. 04 Stand 18.08.2026

Behauptungsregister

Nachtflugbetrieb Flughafen Zürich — öffentlich erhobene Behauptungen und ihre Prüfung.

Prinzip

Dieses Register prüft Aussagen zum Nachtflugbetrieb am Flughafen Zürich, einschliesslich der eigenen. Die Auswertung wird unabhängig davon veröffentlicht, wem das Ergebnis nützt. Jede Änderung ist im Revisionsverlauf dokumentiert.

Statuswerte in diesem Register
  • bestätigt
  • widerlegt
  • teilweise zutreffend
  • nicht entscheidbar mit öffentlichen Daten
  • Rechtsfrage, nicht Tatfrage
Eintrag 01 teilweise zutreffend
«Über 300 Starts und Landungen nach 23:00 Uhr im Juli 2026»
Befund

312 ± 8 Bewegungen

Starts und Landungen im Zeitfenster 23:00 – 06:00 Uhr, Monat Juli 2026. [Unsicherheit TBD] gegenüber der Rohmeldung.

Urheberin
Fair in Air, [Beleg TBD]
Datenquelle
[Datenquelle TBD]
Auswertung
14.08.2026 · [Methodikversion TBD]
Querverweis
Eintrag 04 — Gegenposition Flughafen Zürich AG
Eintrag 02 bestätigt
«An allen 61 Tagen im Juni und Juli fanden Bewegungen nach 23:00 Uhr statt»
Befund

61 / 61 Tage

Mindestens eine Bewegung nach 23:00 Uhr an jedem Kalendertag im Zeitraum 01.06. – 31.07.2026.

Urheberin
Fair in Air, Argumentarium 12.07.2026
Datenquelle
[Datenquelle TBD]
Auswertung
05.08.2026 · [Methodikversion TBD]
Anmerkung
Bestätigung rein deskriptiv; keine Aussage zur Häufigkeit pro Tag.
Eintrag 03 widerlegt
«Praktisch jeden Abend fanden Flüge nach 23:30 Uhr statt»
Befund

4 von 61 Abende ohne Bewegung

Im Zeitraum 01.06. – 31.07.2026 fanden an 4 von 61 Abenden keine Bewegungen nach 23:30 Uhr statt. An den übrigen 57 Abenden: 1 – 3 Bewegungen pro Abend.

Urheberin
Fair in Air, Newsletter Q2/2026 vom 28.06.2026
Datenquelle
[Datenquelle TBD]
Auswertung
05.08.2026 · [Methodikversion TBD]
Selbstkorrektur
Behauptung wurde im Newsletter vom 12.08.2026 ausdrücklich widerrufen.
Eintrag 04 bestätigt
«36 Bewegungen nach 23:30 Uhr im Juli 2026»
Befund

36 Bewegungen

Starts und Landungen im Zeitfenster 23:30 – 06:00 Uhr, Monat Juli 2026. Wert deckt sich mit dem Auszug aus [Datenquelle TBD].

Urheberin
Flughafen Zürich AG, Monatsauswertung 01.08.2026
Datenquelle
[Datenquelle TBD]
Auswertung
05.08.2026 · [Methodikversion TBD], Plausibilisierung
Querverweis
Eintrag 01 — Gegenposition Fair in Air
Eintrag 05 Rechtsfrage, nicht Tatfrage
«Massgebend ist der effektive Lift-off, nicht der Off-Block-Zeitpunkt»
Einordnung

Aussage betrifft die Auslegung des Betriebsreglements 2014 und des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Keine statistische Prüfung möglich; die Frage wird durch das BAZL als Aufsichtsbehörde beantwortet.

Urheberin
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Stellungnahme 17.07.2026
Quelle
Betriebsreglement 2014 · Sachplan SIL, Konzeptteil
Status
Im Register dokumentiert, nicht empirisch bewertet. Verweis auf laufendes BAZL-Verfahren.
Eintrag 06 Rechtsfrage, nicht Tatfrage
«Flüge zwischen 23:00 und 23:30 Uhr liegen nicht ausserhalb der Betriebszeiten»
Einordnung

Der Tatbestand — Bewegungen im Zeitfenster 23:00 – 23:30 Uhr — ist gemessen (siehe Eintrag 01, Anteil ca. 276 Bewegungen). Ob diese Bewegungen reglementskonform sind, ist eine rechtliche und keine empirische Frage.

Urheberin
Flughafen Zürich AG, Stellungnahme 04.08.2026
Quelle
Betriebsreglement 2014, Art. 5 / 6
Status
Rechtsfrage, nicht Tatfrage.